Haltung der deutschen Bevölkerung während des Krieges gegenüber
den Arbeitskräften aus dem Ausland
Die meisten Deutschen zeigten am Schicksal der Ausländer wenig
Interesse. Sie beteiligten sich weder an Mißhandlungen, noch
sympathisierten sie mit den Ausländern. Man hatte genug mit sich
selbst zu tun. Das Elend der anderen verlor seine Besonderheit, je
elender das eigene Leben wurde; die Sorge um das eigene Überleben ließ
nicht mehr viel Platz, das Massenelend der Fremdarbeiter mehr als nur
zur Kenntnis zu nehmen. Die Ausländer waren einfach da und gehörten
zu Kriegsalltag wie Lebensmittelmarken oder Luftschutzbunker. Die
Diskriminierung der Russen und Polen wurde dabei ebenso als gegeben
hingenommen wie die Kolonnen halbverhungerter Menschen, die täglich
durch die Straßen der Städte in die Fabriken marschierten. Auch die
eigene bevorrechtigte Stellung ihnen gegenüber war nichts Besonderes
mehr, nichts, worüber man sich Gedanken machte. Eben das machte das
Funktionieren des nationalsozialistischen Ausländereinsatzes aus: daß
die Praktizierung des Rassismusses zur täglichen Gewohnheit, zum
Alltag wurde, ohne daß sich der einzelne daran in Form aktiver
Diskriminierung oder Unterdrückung beteiliegen mußte. Bei allen
notwendigen Differenzierungen und der sehr unterschiedlichen Situation
in der Landwirtschaft und der Industrie sowie in den einzelnen
Betrieben verweist die Haltung der deutschen Bevölkerung zu den
ausländischen Arbeitern während des Krieges auf eine Einstellung, die
nationale und „rassische” Ungleichheit stillschweigend
voraussetzte und die die Instrumentalisierung des einzelnen als
aktiven Faktor rassistischer Innenpolitik gar nicht mehr als
Besonderes wahrnahm.
Herbert, Ulrich: Fremdarbeiter – Politik und Praxis des
Ausländereinsatzes, Berlin 1985, S. 358
Westarbeiter
Die Arbeitskräfte aus dem Westen Europas erhielten für die schwere
Arbeit, die sie leisten mußten, den gleichen Lohn wie die Deutschen,
waren aber mit dem oft nicht berufsrichtigen Einsatz der Facharbeiter
nicht zufrieden. Auch die Arbeitszeit entsprach weitgehend derjenigen
der deutschen Arbeiter, über die häufigen Sonntagsschichten beklagten
sie sich ebenso wie die deutschen Kollegen. Mit der Ernährung in den
Betriebsküchen waren sie nicht zufrieden, was die Qualität des Essens
betraf – Klagen wegen zu geringer Portionen tauchten seltener
auf. Es gab aber Beschwerden über das Urlaubsverbot, über
Ausschreitungen des Lagerpersonals, schlechtes Schuhwerk. Dennoch
unterschied sich die Situation der Westarbeiter von derjenigen der
Deutschen nach wie vor erheblich – nicht allein durch die
materiellen Bedingungen, sondern auch durch Demütigungen und
Diskriminierungen: erniedrigende Strafen wie Prügel bei
Urlaubsüberschreitungen führten auch den Westarbeitern vor Augen, daß
sie nicht als willkommene „Gastarbeiter” in Deutschland
waren, sondern als Angehörige besiegter Feindstaaten in einem
faschistisch regierten Land.
Herbert, Ulrich: Fremdarbeiter – Politik und Praxis des
Ausländereinsatzes, Berlin 1985, S. 286/287
Ostarbeiter
Die Briefe der Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Sowjetunion zeigen,
daß deren Arbeits- und Lebensbedingungen noch erheblich schlechter
waren als diejenigen der Westarbeiter. Von der Gesamtmenge der
zensierten Post enthielten im März 1943 98% der Briefe für Deutschland
ungünstige Äußerungen, nur 2% der Briefe enthielten positive
Äußerungen. Die ungünstigen Aussagen beziehen sich auf zu lange
Arbeitszeiten (bis zu 18 Stunden), schwere und schmutzige Arbeit ohne
Ruhetage. Sehr häufig sind Klagen, ... daß sie trotz der Kälte in
zerrissenen Kleidern oder ohne Winterkleidung und in zerrissenen
Schuhen oder ohne Schuhe arbeiten müssen ... In immer größerer Zahl
dieselben Klagen über die dünne Suppe, über ungeschälte Kartoffeln,
Kohlrüben und nicht ausreichende Brotzuteilungen (150g, 200g). Da das
nicht ausreicht, kaufen sie noch heimlich in der Stadt Kraut oder
Kohlrüben und essen das roh. Werden sie dabei erwischt, dann werden
sie bestraft (3 Tage Arrest) ... Als Folge des erwähnten Mangels blüht
in vielen Lagern der Handel mit Brot und anderen Lebensmitteln zu
Wucherpreisen. – Das Kilo Brot kostet bis zu RM 15.- ... Klagen
über kalte Baracken: Leicht zusammengefügte Bretterbuden, die jeden
Augenblick auseinanderzufallen drohen. Infolge mangelnder Sauberkeit
gibt es Ungeziefer. ... Klagen über zu geringen Lohn, 1,2,3 RM in der
Woche und oft überhaupt nicht erhaltenen Lohn (bis zu einem halben
Jahr). „Die Kleider sind neu, nur die Löcher sind alt.”
Immer mehr Klagen über Mangel an Kleidern und Schuhzeug. Unter dem
Stichwort „Soziale Betreuung” wurde vermerkt: Die meisten
Klagen beziehen sich auf mangelnde oder nicht sorgfältige ärztliche
Behandlung und auf Nichtanerkennung des Kranksein („wurde vom
Arzt wie ein Hund weggejagt”). Sie müssen oft arbeiten, wenn sie
sich dazu nicht im Stande fühlen, bei Erkrankung wird die
Lebensmittelzuteilung vermindert oder teilweise entzogen ... Viele
Klagen über das Leben hinter der Stacheldrahtumzäunung des Lagers und
den Gitten an den Fenstern, über die Beschränkung der freien Zeit und
über Ausgehverbote an freien Tagen ... Sehr viel wird auch über die
Art der persönlichen Behandlung geklagt: Kinder werfen mit Steinen auf
der Straße nach uns, sie sehen auf uns wie Hunde. Klagen über
Beschimpfungen „Russisches Schwein”.„Man betrachtet uns als Tiere”.
Herbert, Ulrich: Fremdarbeiter – Politik und Praxis des
Ausländereinsatzes, Berlin 1985, S. 287/288
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Strenge Reglementierung für polnische Zwangsarbeiter im Deutschen
Reich 1939-1945
Mit deutscher Gründlichkeit waren die „Arbeitsbedingungen”
für die Zwangsarbeiter erarbeitet und formuliert worden.
Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstums im
Großdeutschen Reich gelten folgende Bestimmungen:
1. Das Verlassen des Aufenthaltsortes ist streng verboten.
2. Während des von der Polizeibehörde angeordneten Ausgehverbotes darf
auch die Unterkunft nicht verlassen werden.
3. Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, z.B. Eisenbahn, ist
nur mit besonderer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde gestattet.
4. Alle Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstums haben die
ihnen übergebenen Abzeichen stets sichtbar auf der rechten
Brustseite eines jeden Kleidungsstückes fest anzunähen.
5. Wer lässig arbeitet, die Arbeit niederlegt, andere Arbeiter
aufhetzt, die Arbeitsstätte eigenmächtig verläßt usw., erhält
Zwangsarbeit im Arbeitserziehungslager. Bei Sabotagehandlungen und
anderen schweren Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin erfolgt
schwerste Bestrafung, mindestens eine mehrjährige Unterbringung in
einem Arbeitserziehungslager.
6. Jeder gesellige Verkehr mit der deutschen Bevölkerung, insbesondere
der Besuch von Theatern, Kinos, Tanzvergnügen, Gaststätten und
Kirchen, gemeinsam mit der deutschen Bevölkerung ist verboten.
Tanzen und Alkoholgenuß ist nur in den polnischen Arbeitern
zugewiesenen Gaststätten gestattet.
7. Wer mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mann
geschlechtlich verkehrt oder sich ihnen besonders unsittlich
nähert, wird mit dem Tode bestraft.
8. Jeder Verstoß gegen die für die Zivilarbeiter polnischen Volkstums
erlassenen Anordnungen und Bestimmungen wird in Deutschland
bestraft, eine Abschiebung nach Polen erfolgt nicht.
9. Jeder polnische Arbeiter und jede polnische Arbeiterin hat sich
stets vor Augen zu halten, daß sie freiwillig zur Arbeit nach
Deutschland gekommen sind. Wer diese Arbeit zufriedenstellend
macht, erhält Brot und Lohn. Wer jedoch lässig arbeitet und die
Bestimmungen nicht beachtet, wird besonders während des
Kriegszustandes unnachsichtig zur Rechenschaft gezogen.
10. Über die hiermit bekanntgegebenen Bestimmungen zu sprechen oder zu
schreiben ist strengstens verboten.
Harter Umgang bis zuletzt ... GESTAPO-Chef Kaltenbrunner
telegraphiert aus dem zerbombten Berlin am 6.2.1945
Bundesarchiv Koblenz, BA R 58/243
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Auf dem Foto ist ein junger Mann mit Vornamen Marian abgebildet, der in
einem Wald in der Nähe von Verden hingerichtet wurde. Ihm wurde
Geschlechtsverkehr mit einer deutschen Frau vorgeworfen. Die junge
Frau, die schwanger war, arbeitete im Gaswerk Verden. Sie wurde mit
einem Fuhrwerk durch die Stadt gefahren. Um den Hals hängte man ihr
ein Schild mit der Aufschrift, daß sie ein Polenliebchen sei.
Woock, Joachim, Fachgymnasium BBS-Verden, in VAZ
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