Arbeitserziehungslager (AEL)
1940 von der Gestapo (Geheime Staatspolizei) eingerichtete Lager, in
denen ausländische Arbeitskräfte wegen Nichterfüllung ihrer
Arbeitspflicht (Verweigerung, Bummelei u.a.) auf begrenzte Zeit (56
Tage mit Verlängerungsmöglichkeit) zur "Erziehung durch Arbeit"
eingewiesen werden konnten. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen für die
Insassen der AEL waren hart und mit den Verhältnissen in den
Konzentrationslagern vergleichbar. Nach einem Runderlaß des
Reichsführer SS (Heinrich Himmler) vom 15.12.1942 wurden zusätzlich in
den größeren Betrieben, in deren Nähe kein AEL lag, Erziehungslager
unter der Leitung von Staatspolizeileitstellen eingerichtet, wo die
Häftlinge durch Angehörige des Werkschutzes bewacht wurden.
Zentner, Kurt: Das große Lexikon des 2. Weltkrieges, München
1968
Arbeitsvertragsbruch
Der häufigste Grund für die Einweisung in ein Arbeitserziehungslager
war sogenannter "Arbeitsvertragsbruch" durch ausländische
Arbeitskräfte. Als "Arbeitsvertragsbruch" wurden Arbeitsverweigerung,
Arbeitsniederlegung und alle Formen von nicht genügender
Arbeitsleistung angesehen. Obwohl es im Sinne von Arbeitsverträgen
abgeschlossene Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und polnischen
oder russischen Arbeitern gar nicht gab, galten Arbeiter aus diesem
Gebiet, die ihren Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitsamtes
verließen, als "vertragsbrüchig". Die Gründe für die hohe Zahl von
"Arbeitsvertragsbrüchen" zählt eine Analyse des
Staatssicherheitsdienstes (SD) auf. "Von den betreffenden Arbeitern
ist z.B. vielfach über falsche Versprechungen bezüglich ihr
Arbeitsbedingungen geklagt worden. Man hat über Löhne, Urlaub,
Familienheimfahrten, Versorgung der Familie in der Heimat,
Beschäftigung in bestimmten Berufszweigen usw. Angaben gemacht, die
nachher nicht eingehalten wurden.
Wessels, Rolf: Das Arbeitserziehungslager Liebenau 1940-1943,
Nienburg 1990
Einsatz der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in den EIBIA-Betrieben
Im September 1939 berichtete die Wirtschaftsinspektion bei der
Rüstungsinspektion X, zu deren Bereich Liebenau gehörte, von großem
Arbeitskräftemangel und zunehmender Arbeitsunwilligkeit, von
"Arbeitsniederlegungen, pflichtwidrigem Fernbleiben von der Arbeit,
insbesondere im Anschluß an Lohntage und zum Wochenende, eigenmächtige
Urlaubsfahrten, Arbeitsvertragsbrüchen, offenen Widersetzlichkeiten
usw." Diese Darstellung auf dem Arbeitssektor galt ausdrücklich auch
für den Betrieb von Wolff u. Co. in Bomlitz und die Baustellen der
EIBIA in Liebenau und Dörverden.
Die als kriegswichtig eingestufte schnelle Fertigstellung des Werkes
Liebenau forderte von Wolff u. Co. Schritte zur Verbesserung der
Arbeitsmoral, um "hinsichtlich der Arbeitsdisziplin wieder tragbare
Zustände herzustellen." Die daraufhin von Wolff und Co. ergriffenen
Maßnahmen stellen ein abgestuftes Belohnungs- und Bestrafungssystem
dar. Besonders zuverlässigen Arbeitern wurde Sonderurlaub in Aussicht
gestellt, und die sozialen Einrichtungen des Betriebes, an denen
Kritik laut geworden war, wurden insgesamt verbessert, "daß in dieser
Hinsicht Klagen nicht mehr vorzubringen sind", wie die
Wirtschaftsinspektion dazu vermerkte. Gleichzeitig wurde aber die
Aufsicht, Kontrolle und Überwachung der Arbeiter verschärft. Im Werk
Bomlitz wurde im November 1939 ein Sonderkommando der Gestapo mit
einer Stärke von fünf Polizeibeamten eingerichtet. Werksleitung und
Rüstungskommando bewerteten diese Maßnahme als Erfolg und machten sie
zum Modell für einen verstärkten Gestapo-Einsatz auch auf den
Baustellen in Liebenau und Dörverden "Da die Leistungen des Werkes als
solches durch die Maßnahmen gestiegen sind, so wird in Erwägung
gezogen, durch gleiche Maßnahmen auf den Baustellen Dörverden und
Liebenau nach den gleichen Grundsätzen zu verfahren. Nach einer
Aussprache mit den zuständigen Arbeitsamtsstellen sind diese mit der
getroffenen Regelung einverstanden und fühlen sich durch die Tätigkeit
der Stapo entlastet."
Wessels, Rolf: Das Arbeitserziehungslager Liebenau 1940-1943,
Nienburg 1990
Repressalien gegen EIBIA-Bauarbeiter
Im Zusammenwirken der Firmenleitung, Werkschutz, Arbeitsamt und
Geheimer Staatspolizei (Gestapo) setzte Wolff & Co. ein repressives
Verfahren zur Überwachung der Arbeiter in Gang. Ziel war es,
Ausfällen von angeblich über 20% auf den Baustellen Dörverden und
Liebenau durch ein funktionierendes System der Überwachung
entgegenzuwirken. Einsatz und Vorgehen der Gestapo verfehlten ihre
beabsichtigte disziplinierende und abschreckende Wirkung nicht. Über
das in Bau befindliche Werk Liebenau bemerkte die Rüstungsinspektion
am 6. Dezember 1939: "Bei dem letzteren hat man sehr gute Erfahrungen
mit dem Einsatz eines kleinen Kommandos der Gestapo gemacht
(Festsetzungen im KZ oder in Polizeihaft). Bummelei,
Urlaubsüberschreitungen usw. haben sofort erheblich nachgelassen."
Wessels, Rolf: Das Arbeitserziehungslager Liebenau 1940-1943,
Nienburg 1990
Ungeklärte Schicksale von Zwangsarbeitern in Dörverden
Bei der Durchsicht von Meldekarten aus der Zeit von 1941-1945 fanden
Schülerinnen der Klasse 10b fünf Meldekarten, auf denen die Einweisung
in ein Arbeitserziehungslager bzw. die Einweisung in ein KZ vermerkt
war. Die eingewiesenen Personen sind unter Umgehung der Gerichte
direkt in diese Straflager gebracht worden. Diese Menschen hatten
nicht die Möglichkeit, sich vor einem ordentlichen Gericht zu
verteidigen. Ein Gerichtsurteil gegen sie wurden nicht verhängt.Das
Schicksal dieser Menschen ist bisher ungeklärt.
(Gemeindearchiv Dörverden)
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Arbeitserziehungslager Liebenau
Bekleidung und Unterbringung
Nach ihrer Einlieferung ins Lager wurden die Häftlinge registriert und
bekamen eine Häftlingsnummer. Ihre Kleidung mußten sie abgeben, sie
wurde während der Haftzeit in der Kleiderkammer des AEL
verwahrt. Dafür erhielten sie einheitliche Häftlingskleidung. Die
Häftlinge waren für kalte Winter überaus schlecht gekleidet, auf dem
Kopf trugen sie Mützen aus Leinen, wie sie die Bäcker tragen. Wollte
sich jemand etwas Warmes in die Mütze legen, wurde er geschlagen und
auf verschiedene Weise gestraft. Alle Häftlinge waren geschoren, so
daß es kalt am Kopf war. Die auffällige Bekleidung der Häftlinge
sollte Fluchtversuche verhindern und unmöglich machen (...)
Untergebracht waren die Häftlinge in Holzbaracken, die von der
Bauleitung von Wolff u. Co. aufgestellt wurden. (...) Im Inneren
waren die Baracken nicht weiter unterteilt, sie bestanden lediglich
aus einem großen Raum. Ein Häftling erinnert sich: "Danach kamen wir
in die Blocks ... Wir schliefen auf hölzernen Etagenpritschen, die mit
Strohsäcken und Decken für jede Person ausgestattet waren. Die
Baracken waren in schlechtem Zustand, die Wandbretter hatten solche
Risse, daß man dadurch die Wachleute außerhalb der Baracke sehen
konnte. In Verbindung damit waren die Baracken kalt, die Häftlinge
litten empfindlich unter der Kälte, wir schliefen zu mehreren auf
einer Pritsche, damit uns wärmer sei."
Ernährung
( ...) Übereinstimmend berichten alle ehemaligen polnischen Häftlinge
von einer schlechten und nicht ausreichenden Ernährung während ihrer
Haftzeit: "Auf dem Lagergelände herrschte großer Hunger. Morgens
erhielten wir ein Stück Brot mit Marmelade und schwarzen
Kaffee. Mittags brachte man uns zur Arbeitsstelle, wo wir tiefe Gräben
ausschachteten. Dort bekamen wir Suppe, die überwiegend aus Rüben
zubereitet war und ohne Fleisch. Jeder von uns erhielt eine Kelle
Wassersuppe und ein kleines Stück Brot, abends erhielten wir um 20 Uhr
vier ungeschälte Kartoffeln und ein zweites Mal wäßrige Suppe. Oft
fanden wir unterwegs (auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle,
R.W.) verdorbene Kartoffeln oder andere wertlose Nahrung. Wir hoben
sie von der Erde auf, daß die Deutschen es nicht bemerkten, wir
verwahrten sie und aßen sie erst nachts unter der Decke auf dem Bett,
damit es niemand sehe. Wenn ein Deutscher das gesehen hätte, wäre der
Mann sofort zusammengeschIagen worden."
( ... ) Noch schlechter als die polnischen wurden die russischen
Häftlinge versorgt. "Diese Häftlinge hatten keine warme Bekleidung,
sie waren nur in Hemden und dünnen Jacken (Weihnachten 1942,
R.W.). Man verpflegte sie auch bedeutend schlechter als die
übrigen. Sie bekamen überhaupt kein Fett, und wenn die anderen auch
nur Marmelade bekamen, erhielten sie trockenes Brot. Sie waren
entkräftet. (...) Wie außerhalb standen auch im AEL die russischen
Gefangenen in der Rangordnung nach Nationalitäten am Ende der
Skala. Im AEL Liebenau gab es unter ihnen die meisten Todesfälle, im
Zeitraum von Januar 1942 bis April 1943 starben 166 "Ostarbeiter". Wie
sehr man sie zum Hungern zwang, zeigen sechs Fälle von Vergiftungen
bei russischen Häftlingen. Sie starben, weil sie tote Fische, die an
das Ufer der Aue getrieben worden waren, roh verschlangen, und nach
dem Essen unbekannter Wurzeln bzw. Pilze, die sie im Wald bei ihren
Arbeitsstellen gefunden hatten.
Dabei hungerten die Häftlinge im Lager, obwohl ihnen die normale
Verpflegung einschließlich Schwer- und Schwerstarbeiterzulage genauso
zugestanden hätte wie allen anderen Arbeitern, die beim Bau der
Pulverfabrik eigesetzt waren! Die Verpflegung für das AEL Liebenau
wurde von Wolff & Co. geliefert.
Medizinische Versorgung
( ... Die Häftlinge kamen von den Arbeitsstellen in das Lagerlazarett
und wiesen oft Prügelwunden auf. Dem für die Arbeitsfähigkeit und
Gesundheit der Häftlinge zuständigen Vertragsarzt ist es dagegen
lediglich zu Ohren gekommen, daß man Häftlinge auf den Arbeitsstellen
verprügelt hatte. Außer den Spuren von Mißhandlungen wiesen die
Häftlingen vor allem Merkmale schwerer körperlicher Erschöpfung und
Entkräftung auf, wenn sie in das Lazarett eingewiesen wurden. Trotz
dieser augenfälligen Gründe war eine Krankmeldung für die Häflinge mit
einem großen Risiko verbunden. Unter Umständen wurden sie als
"Simulanten" abgewiesen und zur Strafe obendrein mißhandelt. ...)
Mißhandlungen und Todesfälle
(... Auf den Arbeitsstellen wurden die polnische Häftlinge von der
Werkschutzmännern, die sie dort zu bewachen hatten, zu schneller
Arbeit angetrieben und auch mißhandelt. Wenn nach Meinung eines
beaufsichtigenden Wachmannes die Arbeit zu langsam vonstatten ging,
nahm er nassen Sand auf einen Spaten und warf ihn von oben auf den
Kopf eines unten arbeitenden Häftlings. Wer sich zum Schutz gegen
Kälte und Feuchtigkeit leere Zementsäcke unter die Kleidung steckte
und dabei entdeckt wurde, erhielt Prügel. Bei der Arbeit wurden die
Häftlinge für die geringste Übertretung geschlagen. Als Verschulden
galt u.a., wenn die Häftlinge sich miteinander unterhielten.
Einzelne Todesopfer der schweren Mißhandlungen sind
identifizierbar. Anfang 1943 war ein Marokkaner im AEL
inhaftiert. Wegen seines fremdländischen Aussehens richteten sich
gegen ihn besondere Aggressionen. Er wurde als Halbjude bezeichnet und
von den Wachmannschaften schwer mißhandelt. Nach einem angeblichen
Vergewaltigungsversuch, an den sich das angebliche Opfer nicht
erinnern kann, wurde Mohamed Bachir totgeschlagen, nach Ansicht des
Wachmannes W. von einem oder mehreren Schutzpolizisten. Im Liebenauer
Standesamt ist für den Tod Bachirs das Datum 28.2.1943
verzeichnet. Als Todesursache ist Kreislaufschwäche angegeben.
Kannibalismus
Nach der Erinnerung Edward B.`s führte der Hunger im Lager sogar zu
einem Fall von Kannibalismus: "Wie schrecklich der Hunger war, mag die
Tatsache bezeugen, daß ein Häftling diesen Erhängten, dessen Leichnam
im Abort lag, ein Stück Fleisch aus dessen Gesäß herausgeschnitten
hat."
Wessels, Rolf: Das Arbeitserziehungslager Liebenau 1940-1943,
Nienburg 1990
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